Warum muss der Schuldner die Rechtsanwaltskosten tragen?

Wenn sich der Schuldner zum Zeitpunkt unserer Beauftragung in Zahlungsverzug befindet, muss er die im vorgerichtlichen Verfahren entstehenden Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz tragen. Insoweit brauchen Sie im vorgerichtlichen Verfahren keine Kosten zu verauslagen.

Wann liegt Zahlungsverzug vor?

Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig, so kommt er in Zahlungsverzug. Voraussetzung des Zahlungsverzugs ist zum einen die Fälligkeit des Anspruchs, d.h. der Gläubiger muss die Leistung verlangen können. Weitere Voraussetzung des Zahlungsverzuges ist, dass die Zahlung angemahnt wurde oder es tritt automatisch Zahlungsverzug ein, wenn der Schuldner nach Zugang der Rechnung (oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung) nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt. Letzteres gilt gegenüber einem Verbraucher als Schuldner nur dann, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung (oder Zahlungsaufstellung) besonders hingewiesen worden ist.

Bei der Organisation, Fälligkeit und Verzug korrekt herbeizuführen, unterstützen wir Sie gerne!

Was sind die Folgen des Zahlungsverzuges?

Der Zahlungsverzug führt dazu, dass Ihnen der Schuldner den Verzugsschaden ersetzen muss. Dies beinhaltet die hierfür notwendigen Anwaltsgebühren, Verzugszinsen und sonstige Verzugsschäden.

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Ab dem ersten Tag des Verzugseintritts ist eine Geldschuld zwischen Unternehmern mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen.

Ist der Schuldner Verbraucher beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zweimal jährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres festgelegt.

Wann fällt die Inkassopauschale an?

Soweit Sie sich aufgrund einer Insolvenz Ihres Schuldners entschließen, Ihre Forderung nicht im gerichtlichen Verfahren verfolgen zu lassen, berechnen wir lediglich 30,00 € netto zuzüglich der für die Einholung von Auskünften erforderlichen Auslagen.

Welche Unterlagen werden zur Beitreibung benötigt?

Wir benötigen lediglich die Unterlagen, aus denen sich Ihre Ansprüche gegen den Schuldner ergeben. Das sind in den meisten Fällen die Rechnungen und/oder Mahnungen. Diese können Sie uns bequem per E-Mail oder Fax, aber auch gerne postalisch, zukommen lassen.

Was passiert, wenn der Schuldner trotz unserer Tätigkeit nicht freiwillig bezahlt?

Natürlich kommt es auch vor, dass der Schuldner trotz unserer Tätigkeit nicht bezahlt. Dann setzen wir die Forderung nach individueller Absprache mit Ihnen für Sie gerne auch gerichtlich durch. Entweder leiten wir das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren ein oder erheben gerichtliche Leistungsklage. Selbstverständlich überprüfen wir vor diesem Schritt die voraussichtliche Leistungsfähigkeit Ihres Schuldners durch Einholung entsprechender Auskünfte.

Welche Kosten fallen bei gerichtlicher Durchsetzung der Forderung an?

Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, welche Sie zunächst verauslagen müssten, können wir Ihnen individuell von Fall zu Fall vorab ausrechnen.

Auch diese Kosten hat der Schuldner vollumfänglich zu ersetzen, wenn er im Rechtsstreit unterliegt oder nichts gegen das eingeleitete Mahnbescheidsverfahren unternimmt.

Können die Forderungen bundesweit beigetrieben werden?

Ja. Wir sind bundesweit für Sie tätig. Dabei vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich ohne Einschränkungen im gesamten Bundesgebiet.


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