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Unsere Kanzleizeiten:
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Anlegerschutz- und Bankrecht

  • Haftungsrecht (Haftung der Banken und Anlegeberater für Falschberatung)
  • Prospekthaftung (falsche oder unvollständige Angaben in einem Emissionsprospekt)
  • Kapitalmarkrecht
  • Börsenrecht
  • Ansprüche aus Verbraucherkreditgesetz und Haustürwiderrufsgesetz
  • Zahlungsansprüche aus Darlehensverträgen
  • Nebenansprüche aus Darlehensverträgen (Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung)
  •  Ansprüche aus Sicherheiten (Grundschulden, Bürgschaften, Abtretungen)
  • Freistellung von Sicherheiten

Dienstleistungen:

Wir prüfen für Sie in rechtlicher Hinsicht die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches gegen Ihre Bank und/oder Anlageberater aufgrund falscher oder unvollständiger Beratung. Wir verhandeln außergerichtlich mit den Rechtsabteilungen der deutschen Großbanken über den Abschluss von Vergleichen. Bei Scheitern der Verhandlungen setzen wir Ansprüche unserer Mandanten im gerichtlichen Wege durch.

Wir überprüfen auf Wunsch bereits vor Abschluss einer Vermögensanlage diese auf eventuelle rechtlichen Risiken. Aufgrund unserer Kooperation mit einer namhaften bayerischen Steuerberatungskanzlei kann diese die Anlage auch auf die steuerliche Sinnhaftigkeit für den jeweiligen Mandanten überprüfen. Ansprüche gegen Personen und Gesellschaften im Ausland können wir über Korrespondenzanwälte in den jeweiligen Ländern geltend machen.

Wir beraten Mandanten über die rechtlichen Risiken bei Abschlüssen von Darlehensverträgen, Bestellung von Grundschulden, Übernahme von Bürgschaften und Übernahme von sonstigen Sicherheiten zugunsten Dritter. Auf Wunsch begleiten wir unsere Mandanten zu Gesprächen mit deren Banken, Schuldnern, Gläubigern und Geschäftspartnern und gestalten bei Bedarf entsprechende Verträge und Vereinbarungen.