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Bau- und Architektenrecht

  • BGB-Werkvertragsrecht
  • VOB/B- Werkvertragsrecht
  • Immobilienrecht
  • Mängelansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Maklerrecht
  • Bauvergaberecht
  • Öffentliches Baurecht

Dienstleistungen:

Wir vertreten Bauherren und Auftraggeber bei Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere wenn das in Auftrag gegebene Gewerk sich als mangelhaft herausstellt. Bei Bedarf können wir öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die einzelnen Fachrichtungen unseren Mandanten nennen, um über ein Gutachten den momentanen Zustand für die Zukuknft beweis zu sichern. Sofern ratsam, leiten wir umgehend ein sog. Selbständiges Beweisverfahren vor dem zuständigen Gericht ein. Dabei machen wir uns stets zuvor selbst ein Bild von etwaigen Mängeln und dokumentieren den Zustand für unsere eigene Akte mittels Digitalkamera vor Ort.

Wir vertreten Auftragnehmer, Architekten, Bauträger- und Handwerkerfirmen, sofern deren Kunden nicht bezahlen, unberechtigterweise Mängel einwenden oder die Subunternehmer unserer Mandanten ihrerseits Mängel verursacht haben. Wir setzen Ansprüche unverzüglich gerichtlich durch, überprüfen eventuell vorhandene Sicherheiten und machen diese außergerichtlich und gerichtlich geltend.

Wir überprüfen bereits vor Beginn der Beauftragung Entwürfe von Bauverträgen auf deren rechtlichen Risiken. Auf Wunsch gestalten wir Verträge zugunsten unserer Mandanten oder gestalten bereits bestehende, seit langen Jahren verwendete Vertragsentwürfe um.

Während der Bauphase begleiten wir unsere Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen, überprüfen Verträge mit Subunternehmern, führen die Korrespondenz mit Vertragspartner bei rechtlichen Problemen, setzen Fristen, kündigen Verträge und setzen sodann sich daraus ergebende Ansprüche unserer Mandanten (Schadensersatz, Vertragsstrafen) durch.

 

TV Beitrag AKTE 20.12 auf SAT.1

Beispielhaft ein Fall, der von uns bearbeitet wird und über den bereits im Fernsehen berichtet wurde:

Ein junges Ehepaar aus dem Großraum Landshut will sich den Wunsch vom Traumhaus erfüllen. Leider geraten sie an eine Baufirma, die erhebliche Mängel am Bau verursacht. Noch dazu besteht der Verdacht, dass bezahlte Gelder von der Gegenseite nicht für die Baustelle verwendet wurden. Die Mandanten müssen professionelle Hilfe in Form eines Bausachverständigen in Anspruch nehmen und wenden sich zur juristischen Betreuung an Herrn Rechtsanwalt Weiss, Fachanwalt für Bau- und Archiktenrecht.

Der Fall beinhaltet vom zivilrechtlichen bis hin zum strafrechtlichen Vorgehen das ganze Spektrum der typischen anwaltlichen Tätigkeit in Bausachen.

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